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Wir wissen alle, dass niemand das,
was er sich im Laufe seines Lebens erarbeitet hat, was ihm geschenkt
und anvertraut wurde, mitnehmen
kann, wenn er stirbt. Mit einem
Testament geben Sie Ihre Wünsche
rechtsverbindlich als letzten Willen
auf. Gute Gründe sprechen dafür, beizeiten
zu verfügen, was einmal in
Ihrem Sinne geschehen soll.
Sie können
Ihr Vermögen oder einen Teil
davon sowohl Ihren Nachkommen als
auch einer gemeinnützigen Organisation
in Ihrer Stadt Iserlohn übereignen.
Wichtig ist dabei: Gemeinnützige
Organisationen sind von der Erbschaftssteuer
befreit, so dass alles, was Sie
einer Organisation vermachen, den
gemeinnützigen Aufgaben und damit
Ihrer Stadt Iserlohn zukommt.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag.
Wenn Sie Fragen haben, wie Sie Ihren
Nachlass am besten ordnen oder wie
Sie Ihr Testament abfassen, wenden Sie
sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens.
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